Österreich hat das Kontenregister in Betrieb genommen – ab 01. Oktober 2016 sind Gruppenanfragen möglich

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Im Zuge der verstärkten Bemühungen um weltweite Transparenz bei ausländischen Kapitalanlagen und der Bekämpfung von Steuerhinterziehung hat nun Österreich das bereits angekündigte zentrale Kontenregister zum 10. August 2016 in Betrieb genommen.
Diesem Kontenregister werden alle nach dem 01.03.2015 erfolgten Kapitalabflüsse (z.B. auch im Rahmen einer Kontensaldierung) bei österreichischen Banken ab einer Höhe von 50.000,00 EUR bis spätestens 31.10.2016 gemeldet. Zudem werden Kapitalzuflüsse ab 50.000,00 EUR die aus der Schweiz im Zeitraum von 01.07.2011 bis 31.12.2012 oder aus Lichtenstein zwischen dem 01.01.2012 und dem 31.12.2013 nach Österreich erfolgt sind bis spätestens 31.12.2016 gemeldet.
Die Kreditinstitute (alle Banken und z.B. auch Lebensversicherungs-Broker) sind zudem verpflichtet, alle wirtschaftlichen Beziehungen, die zum 01. März 2015 bestanden haben, rückwirkend an dieses zentrale Kontenregister zu melden.
Ab dem 01.10.2016 können österreichische Staatsanwaltschaften, Strafgerichte, Finanzstrafbehörden, das Bundesfinanzgericht und die österreichischen Abgabenbehörden auf dieses Register zugreifen.
Auch deutsche Kapitalanleger werden in diesem zentralen Kontenregister geführt. Ab dem 01.10.2016 besteht, auch ohne Inkrafttreten des internationalen Informationsaustausches (AIA), die erhöhte Gefahr, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer sogenannten Gruppenanfrage auf die in Österreich gesammelten Daten zugreifen.
Anleger, die in Österreich über Konten oder Depots, Lebensversicherungen, Stiftungen oder ähnliche Kapitalanlagen verfügen, die bislang noch nicht offengelegt sind, sollten daher vor dem 01. Oktober 2016 handeln und bislang nicht erklärte Kapitalerträge dem deutschen Fiskus offenlegen. Nur so kann die Wirksamkeit einer Selbstanzeige mit strafbefreiender Wirkung gewährleistet werden.