Die Betriebsprüfung und die Angestellten

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Aufgrund des Personalaufbaus des Fiskus ist mit einer deutlich höheren Anzahl von Betriebsprüfungen zu rechnen.
Ablauf einer Betriebsprüfung
Betriebsprüfungen sind aber nicht nur für die meisten Inhaber eine ungewohnte Situation. Auch für die Angestellten stellt dies in aller Regel eine Neuheit dar. Grundsätzlich ist der Betriebsinhaber während der Prüfung zur Mitwirkung verpflichtet. Deshalb empfiehlt es sich im Vorfeld mit dem Steuerberater und/oder einen Anwalt den Ablauf einer Betriebsprüfung zu erläutern, um sich auf alle Eventualitäten einstellen zu können.
Jedoch sollten aber auch die Angestellten über deren Auskunftsverweigerungsrecht informiert werden. Für den Fall, dass der Betriebsprüfer nicht vom Betriebsinhaber alle Auskünfte erlangen kann bzw. dieser nicht in der Lage ist, sämtliche Auskünfte zu erteilen, kann sich der Betriebsprüfer an weitere Betriebsangehörige wenden.
Ferner darf der Betriebsprüfer Informationen verwerten, welche er ungefragt von Mitarbeitern erfahren hat. Deshalb empfiehlt es sich dringend, die Angestellten vorab über deren Auskunftsverweigerungsrecht zu informieren. Grundsätzlich sollten diese angewiesen werden, keine Fragen des Prüfers zu beantworten oder sich von diesem fernzuhalten.
Ergebnis
Aufgrund der Verwertungsmöglichkeiten von Informationen von Mitarbeitern, empfiehlt es sich im Vorfeld, die Angestellten über deren Auskunftsverweigerungsrecht gegenüber den Betriebsprüfer aufzuklären. Ferner sollte klargestellt sein, dass Fragen des Prüfers nicht beantwortet sind, sondern auf die zuständigen Auskunftspersonen zu verweisen ist.